Auch Bootsführer sollen pusten

Ein Atemalkoholtest soll auch bei Freizeitkapitänen die Blutprobe ersetzen. Nach dem Ständerat hat dies auch der Nationalrat beschlossen. Es gibt aber noch eine Differenz

BERN Wie bei Autofahrern genügt künftig auch bei Bootsführern ein Atemalkoholtest, um einen zu hohen Pegel nachzuweisen. Das hat der Nationalrat gestern beschlossen. Heute ist eine Blutprobe nötig. Die Rechtsgrundlage für beweissichere Atemalkoholproben ist Teil des revidierten Binnenschifffahrtsgesetzes. Der Ständerat hatte die Vorlage im Dezember gutgeheissen.

Kern ist ein neues System der Sicherheitsaufsicht. Bisher wurden Schiffe umfassend getestet, bevor sie zugelassen wurden. Künftig muss der Gesuchsteller nachweisen, dass ein Schiff sicher ist, und der zuständigen Behörde die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Geprüft werden jene Teile, die besonders sicherheitsrelevant sind. Damit wird das Verfahren an jenes angeglichen, das für Eisenbahnen und Seilbahnen gilt. Für die Schifffahrtsunternehmen rechnet der Bundesrat mit moderaten Mehrkosten für den Sicherheitsnachweis.

Ziel ist die Entlastung der Verwaltung. Es gebe neue Arten von Schiffen, beispielsweise Solarschiffe, sagte Kommissionssprecher Kurt Fluri (FDP/SO). Es sei nicht sinnvoll, die Verwaltung die Kompetenzen aufbauen zu lassen, die für die Prüfung notwendig wären.

Die SVP lehnte das Gesetz ab. Es gebe im Bereich der Schifffahrt keine Probleme, sagte Walter Wobmann (SVP/SO). Bei den Datenbanken gehe es nur um die Überwachung der Schifffahrt, ein Alkoholgrenzwert sei bereits im Gesetz festgelegt. Laut Wobmann braucht es das Gesetz daher nicht. «Das ist eine Aufblähung für gar nichts», sagte er. Die Mehrheit war aber anderer Meinung und trat auf das Gesetz ein.

Keine zentralen Register
Der Ständerat hatte einige Änderungen an der Vorlage des Bundesrats beschlossen, die der Nationalrat nun übernommen hat. Gestrichen wurde die Rechtsgrundlage für die Einrichtung von zentralen Datenbanken über Schiffe, Halter, Fahrberechtigungen und Administrativ- oder Strafverfahren. Laut Fluri wären die zentralen Datenbanken auf Begehren der Kantone eingeführt worden. Er erinnerte an das Subsidiaritätsprinzip in der Bundesverfassung: Es sei ein Leichtes für die Kantone, sich in einem Konkordat zu einigen und die Register auf kantonaler Ebene einzuführen, sagte er.

Die Linke setzte sich für die Datenbanken ein. Ein Register werde nur geschaffen, wenn die Kantone das wollten, sagte Thomas Hardegger (SP/ZH). «Es gibt keinen Grund, diese Option zu verhindern.» Register unterstützten die Vollzugsorgane und sorgten so für mehr Sicherheit auf Gewässern. Die Mehrheit lehnte das aber mit 134 zu 52 Stimmen ab.

Die Räte änderten die Vorlage in einem weiteren Punkt: Bootsführer sollen erst ab dem vollendeten 75. Altersjahr und nicht schon ab dem 70. ihre Fahreignung ärztlich untersuchen lassen müssen. Die Gesamtabstimmung endete mit 124 zu 62 Stimmen. Die Gegenstimmen kamen von der SVP. Mit einer Differenz bei den Voraussetzungen für die Erteilung des Führerausweises geht die Vorlage zurück an den Ständerat.

Das Binnenschifffahrtsgesetz gilt für sämtliche Fahrzeuge oder Geräte, die auf oder unter der Wasseroberfläche bewegt werden. Für kleinere Schlauch- oder Strandboote gelten aber Ausnahmen. (sda)

Quelle: Schaffhauser Nachrichten vom 3. März 2017

 

zurueck