Versuch mit Drehwiffe wird abgebrochen

Seit März 2014 wurde eine neuartige Wiffe im Rhein getestet: Boote und Schwimmer sollten bei einer Kollision durch einen drehbaren Schwimmkörper vom Pfahl abgewiesen werden. Nach vier Jahren Testbetrieb wurde beschlossen, die Idee nicht weiter zu verfolgen.

Wiffen sind für die Schifffahrt auf dem Rhein wichtige Navigationshilfen. Seit März 2014 ist der Prototyp einer Drehwiffe aus Stahl im Bereich des «Schupfens» in Diessenhofen in Betrieb. Dieses Schifffahrtszeichen mit der Nummer 67 hat einen drehbaren Schwimmkörper mit einem Durchmesser von 150 Zentimetern.

Im Vergleich zum herkömmlichen Modell, wobei starre Eichenpfähle in den Boden gerammt werden, ist die Drehwiffe rund fünfzehnmal teurer. Der drehbare Schwimmkörper sollte verhindern, dass Boote oder Schwimmer bei einer Kollision hängenbleiben. Stattdessen sollen sie abgewiesen werden. Weil es verschiedentlich zu Unfällen gekommen war, sollte so die Sicherheit erhöht werden. Die Drehwiffe wurde in Zusammenarbeit mit der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) entwickelt.

Praktische Versuche gemacht
Nach zwei Jahren Testbetrieb wurde 2016 die Eintauchtiefe des Schwimmkörpers von 20 auf 130 Zentimeter erhöht, weil Anfahrversuche durch die Schaffhauser Polizei gezeigt hatten, dass für Schwimmer sowie für Kanus und Kajaks die Gefahr besteht, unter den drehbaren Schwimmkörper gedrückt zu werden. In einer Medienmitteilung schreibt das Baudepartement des Kantons Schaffhausen nun: «Die grössere Eintauchtiefe des Schwimmkörpers hat dies zwar verbessert, aber auch dazu geführt, dass die Drehfreudigkeit des Schwimmkörpers aufgrund des erhöhten Wasserdrucks stark abgenommen hat.»

Im Spätsommer 2015 und im Herbst 2017 wurde je eine Umfrage mit Personen gemacht, welche sich regelmässig am, im oder auf dem Rhein aufhalten. Diese wurden zu ihren Erfahrungen und Beobachtungen mit der Drehwiffe befragt. «Das Ergebnis fiel kontrovers aus», heisst es in der Medienmitteilung. Aus den Anfahrversuchen, Beobachtungen und den Umfragen wurde nun gefolgert, dass die vergleichsweise teure Drehwiffe in puncto Sicherheit nicht alle Anspruchsgruppen gleichermassen zu überzeugen vermag.

Die am Versuch beteiligten Amtsstellen der Kantone Schaffhausen und Thurgau und das Landratsamt Konstanz sind deshalb zum Schluss gekommen, das Projekt jetzt zu beenden. «Der Schwimmkörper wird schon nächste Woche entfernt», sagte Roland Schwarz, Gewässeraufseher bei Tiefbau Schaffhausen. Dies geschieht im Zuge der jährlich stattfindenden Unterhaltsarbeiten. Statt eine neue Holzwiffe zu schlagen, wird das schlanke Stahlprofil als Schifffahrtszeichen Nummer 67 beim «Schupfen» belassen – einfach ohne Drehkörper. Weitere Drehwiffen sind nicht geplant. Auch sind derzeit keine weiteren Versuche oder Tests in Planung, um die Sicherheit der Rheinwiffen zu verbessern, wie Schwarz erklärte.

Die Schifffahrt auf dem Untersee und Rhein zwischen Konstanz und Schaffhausen und die entsprechende Signalisation der Schifffahrtsrinne ist zwischen der Schweiz und Deutschland mit einem Vertrag aus dem Jahr 1973 geregelt. Eine Übereinkunft betreffend die «Verbaakung» der Wasserstrassen von Konstanz bis Schaffhausen aus dem Jahr 1878 regelt die Art und Weise der Schifffahrtszeichen. Gemäss dieser Übereinkunft übernimmt der Kanton Schaffhausen die «Verbaakung» und den Unterhalt auf der gesamten Rheinstrecke. Die Kosten werden von dem Land Baden-Württemberg, dem Kanton Thurgau und dem Kanton Schaffhausen zu je einem Drittel übernommen. (dj.)

Wiffen im Rhein und Ihre Bedeutung
Eine Wiffe besteht aus einem Pfahl, auf ­welchem ein grün- weisses Signal montiert ist. Die grüne Seite ­markiert die Fahrrinne der ­URh-Kursschiffe. Boote mit wenig Tiefgang wie Weidlinge oder Schlauchboote sollten unbedingt auf der ­weissen Seite fahren und einen Sicherheits­abstand zu den Wiffen ­einhalten.

Quelle: Schaffhauser Nachrichten vom 6.3.2018, Bild: ZVG

zurueck