Es war ein Highlight für viele Besucherinnen und Besucher der Badi Bachdelle in Dachsen. Für ein paar Franken konnte man am unteren Ende der Badi in ein Boot der Firma Ernst Mändli AG steigen und unters Rheinfallbecken fahren. Im Anschluss liessen sich die Badegäste von der Strömung rheinabwärts treiben.
Gefahrenmeldung sorgt für jähes Ende
Nun hat es sich ausgeplanscht auf besagtem Streckenabschnitt: 25 Jahre nach der Einführung des Badiboots musste Schiffmändli dessen Betrieb einstellen. Grund dafür ist eine Gefahrenmeldung einer unbekannten Person. Die Meldung rief die Kantonspolizei Zürich auf den Plan, die daraufhin die Rechtslage prüfte. Die Untersuchungen förderten zu Tage, dass im Uferbereich unterhalb der Bachdelle seit 1974 ein sogenanntes Stillliegeverbot besteht. Dieses untersagt es, private und kommerzielle Schiffe zu ankern oder am Ufer festzumachen. Dies vor allem zum Schutz von badenden Gästen. Die Gemeinde Dachsen hatte gemäss Kantonspolizei bis dato keine Berechtigung für eine Bootsanlegestelle bei der Badi Bachdelle eingeholt; die einzige Ausnahme für das Anlegen betreffe, wenn nötig, die Schiffe der Kraftwerke.
Niemand hat vom Verbot gewusst
Die zuständige Gemeinderätin von Dachsen, Irène Brühlmeier, zeigt sich überrascht vom Entscheid der Kantonspolizei. «Uns war nie klar, dass das Badiboot illegal in der Bachdelle anlegt. Schliesslich war dessen Betrieb ja offensichtlich». Man habe daher keinen Handlungsbedarf gesehen. Vermutlich habe der immer grösser werdende Rummel um das Badiboot für die Gefahrenmeldung gesorgt.
Barbara Holdenrieder-Mändli, Geschäftsführerin der Ernst Mändli AG, erfuhr vergangenen Herbst von der Gefahrenmeldung. Dass das Badiboot nun eingestellt werden muss, ärgert sie sehr. Besonders, weil in den 25 Jahren noch nie ein Unfall passiert sei. «Dass dies eine so lange Zeit funktionierte und nun wegen einer einzigen Person zunichte gemacht wird, löst bei uns und bei zahlreichen Personen, die uns geschrieben haben, ein Kopfschütteln aus», sagt Holdenrieder-Mändli
Dass sogar eine Tafel mit der Signalisation für ein Stillliegeverbot unweit der Bachdelle befestigt ist, scheint in all den Jahrzehnten niemanden stutzig gemacht zu haben. Die Bedeutung der Tafel sei schlicht nicht bekannt gewesen, so Brühlmeier. «Wir sind davon ausgegangen, dass wir mit dem Badiboot-Betrieb nicht gegen dieses Verbot verstossen.» Die Firma Ernst Mändli AG wiederum hatte aufgrund des Leistungsvertrags mit der Gemeinde Dachsen nie auf das Verbot hin interveniert. «Wir sind davon ausgegangen, dass die Gemeinde eine Sonderbewilligung eingeholt hat», sagt die Geschäftsführerin Holdenrieder-Mändli.
Quelle: Schaffhauser Nachrichten vom 7. Juni 2023